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Das Baukindergeld ist da

Baukindergeld - Und nun?

Lange wurde es diskutiert, jetzt kann es beantragt werden: das Baukindergeld. Der entsprechende Förderantrag ist auf der Website der KfW-Bank verfügbar. Das Baukindergeld kann dort online, nach dem Einzug in das Haus, beantragt werden. Die Förderung ist für Bauvorhaben mit Baugenehmigung ab 01. Januar 2018 bis 31.12.2020 möglich. Die KfW-Bank rechnet mit den ersten tatsächlichen Auszahlungen des Baukindergeldes im Sommer 2019!

Hier die häufigsten Fragen rund um das neue Fördergeld für Familien:

Wer bekommt das Baukindergeld?

Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Dieses muss unter 18 Jahre alt sein, bzw. die Eltern müssen Kindergeld erhalten oder einen Kinderfreibetrag. Um Baukindergeld zu erhalten, muss über die Meldebescheinigung nachgewiesen werden, dass die Kinder tatsächlich im neuen Haus wohnen.

Mit dem Baukindergeld soll der Kauf von Eigentumswohnungen oder gebrauchten Häusern sowie der Hausbau gefördert werden. Unterstützt werden alle Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31.12.2020 ein Eigenheim gekauft oder gebaut haben.

Nicht ganz eindeutig ist, ob das Kind bzw. die Kinder schon zur Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Ausstellung des Kaufvertrages für ein Eigenheim geboren sein müssen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kinder bereits im Haushalt der Eltern leben müssen, um das Baukindergeld zu erhalten.

Gibt es eine Einkommensgrenze?

Ja. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von mehr als 90.000 Euro (Familie mit 1 Kind) hat, kann kein Baukindergeld erhalten. Das würde bedeuten, dass bei zwei Verdienern jeder ungefähr 3.000 brutto im Monat verdienen müsste, um diese Grenze zu erreichen.

Pro Kind werden auf die Einkommensgrenze 15.000 Euro gutgeschrieben. Also liegt die Grenze für eine Familie mit zwei Kindern bereits bei 105.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen.

Als Nachweis werden die zu versteuernden Einkommen der letzten drei Jahre im Förderantrag berücksichtigt. Wie hoch Ihr derzeitiges zur versteuerndes Haushaltseinkommen ist, können Sie beispielsweise auf Ihrer Einkommenssteuererklärung nachlesen, denn dort wird dieses Einkommen als Bemessungsgrundlage verwendet.

Wieviel Baukindergeld bekomme ich?

Wer die Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes erfüllt, erhält pro Kind 1.200 Euro für einen Gesamtzeitraum von 10 Jahren. Eine Familie mit einem Kind erhält also insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 Euro.

Das Bundesland Bayern hat zudem ein sogenanntes „Baukindergeld plus“ eingeführt und will damit den Förderbetrag um 300 Euro je Kind und pro Jahr aufstocken. Hinzukommt kommt eine Grundförderung über 10.000 Euro für den Kauf eines Eigenheims – kinderunabhängig! Stichtag für den Erhalt dieses Fördergeldes ist der 30. Juni 2018. Das "Baukindergeld plus" erhalten Alleinstehende mit einem maximalen zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro und Familien mit einem Einkommen bis zu 75.000 Euro. Die Einkommensgrenzen werden pro Kind um 15.000 Euro erhöht. Glück für alle also, die in Bayern leben und bauen wollen! 

Wo kann ich Baukindergeld beantragen?

Das Antragsverfahren für das Baukindergeld erfolgt über die KfW Bank. Das Infoblatt dazu finden Sie hier
Hierfür müssen Sie unter anderem ihre Steuerbescheide als Einkommensnachweis vorlegen sowie die Meldebescheinigung als Nachweis dafür, dass Sie in Ihrem neu gebauten bzw. gekauften Haus leben. Die Beantragung muss spätestens 3 Monate nach Einzug erfolgen!

Klar ist: das Baukindergeld kann rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 und maximal bis zum 31.12.2020 beantragt werden.

Wer sich die Förderung rückwirkend sichern möchte, muss den notariellen Kaufvertrag oder eine entsprechende Baugenehmigung vorweisen. Wenn der Neubau ohne Baugenehmigung möglich ist, muss nachgewiesen werden, dass die Gemeinde über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt wurde und der Baubeginn nach dem 1. Januar 2018 erfolgt ist.

Wer profitiert am meisten vom Baukindergeld?

Wohl keine Familie, die von einem Eigenheim träumt, hat etwas gegen ein bisschen finanzielle Hilfe vom Staat. Doch besonders Normalverdiener, die wenig oder kein Eigenkapital haben, profitieren vom Baukindergeld. Mit der zusätzlichen Finanzspritze können Sondertilgungen vorgenommen - das macht die Baufinanzierung günstiger. Auch kann das Baukindergeld als Budget für die Gestaltung der Außenanlage oder eine Garage genutzt werden.

Wer sich für ein Eigenheim in einer kleineren Stadt oder auf dem Land entscheidet, genießt einen besonders großen finanziellen Vorteil durch das Baukindergeld. Da Immobilien und Grundstücke im ländlichen Umfeld günstiger sind, als in Ballungszentren, können Familien dort bis zu 18 Prozent der Kosten mit dem Baukindergeld abdecken.

Was spricht gegen das Baukindergeld?

Schade ist, dass das Baukindergeld nur für den Zeitraum von 2 Jahren beantragt werden kann. Viele Familien, die sich erst später für ein Eigenheim oder den Hausbau entscheiden, werden wohl leer ausgehen. Klug also, wer sich jetzt zeitnah für die Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden entscheidet! Denn bis eine geeignete gebrauchte Immobilie gefunden oder der Hausbau geplant und die Baugenehmigung erteilt ist, kann etwas Zeit vergehen – da kann der Förderzeitraum für das Baukindergeld schon wieder vorbei sein, bevor man entsprechende Nachweise für den Förderantrag vorlegen kann.

Ein weiterer Haken: nicht nur der Förderzeitraum, sondern auch die gesamte Fördersumme, die der Staat zur Verfügung stellt ist begrenzt. Es kann also passieren, dass der Fördertopf leer ist bevor der Förderzeitraum endet. Es gilt das alte Sprichwort: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Darüber hinaus müssen Sie zur Beantragung die Steuerbescheide aus den letzten 3 Jahren bereithalten und einreichen um damit die Förderbedingungen einzuhalten. Der Zeitraum dafür beträgt nur 3 Monate. Für diejenigen, die nicht regelmäßig eine Steuererklärung einreichen, entsteht somit eine zusätzliche Hürde.

Das Baukindergeld kann nicht als Eigenkapital für die Baufinanzierung eingebracht werden, lediglich Sondertilgungen oder andere Ausgaben können damit bedient werden.

Das Baukindergeld können Sie seit dem 18.09.2018 bei der KFW Bank beantragen. Das Infoblatt mit den detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier.

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